Am gestrigen Mittwoch hat der Niedersächsische Landtag das Niedersächsische Quartiersgesetz (NQG) verabschiedet. Dieses Gesetzes ermöglicht es zukünftig, dass Eigentümer-Initiativen „ihr“ Stadtviertel eigenständig aufwerten – mit oder ohne finanzielle Beteiligung der Kommunen.
„Durch diese neue gesetzliche Grundlage wird es uns Geschäftsleuten leichter gemacht, unsere Geschäftsviertel aufzuwerten und für Besucher und Kunden attraktiver zu gestalten und so auch die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt allgemein zu steigern“, erläutert Schlossschänken-Gastronom Rainer Müller, der für das Bündnis unabhängiger Wähler (BUW) Wolfenbüttel für den Stadtrat kandidiert, und ergänzt: „Eine unmittelbare Beteiligung von Eigentümerinitiativen ist absolut wünschenswert, um zu einem echten Quartiersmanagement in Wolfenbüttel zu kommen.“
Das Gesetz sieht vor, dass Gemeinden künftig Maßnahmen zur Aufwertung auf Vorschlag privater Eigentümerinitiativen per Satzung festlegen können. Dabei liegt die Finanzierung vor allem bei den Privaten, die Kommunen können sich beteiligen. Die Pläne können umgesetzt werden, sofern nicht 30 Prozent der Eigentümer im betroffenen Quartier widersprechen.
„Natürlich dürfen wir die Stadt hier nicht aus der Pflicht entlassen, die Aufwertung der Innenstadt und der Wohnquartiere voranzutreiben“, ergänzt Stefan Hille, für das BUW im Bereich Bau und Umwelt aktiv und ebenfalls Kandidat für den neuen Stadtrat, „aber es eröffnen sich jetzt neue Möglichkeiten, solche Entwicklungen auch von außerhalb der Politik anzustoßen, z.B. auch hinsichtlich der Einrichtung von Coworking-Spaces, der energetischen Sanierung oder zur Steigerung der Attraktivität des Wohnumfeldes.“
Rainer Müller, Themenbotschafter Kultur & Tourismus, Kandidat Wahlbereich III
Stefan Hille, Themenbotschafter Bauen und Umwelt, Kandidat Wahlbereich III
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