>>> Einladung zum Download <<<
Liebe BUW-Mitglieder,
im Hinblick auf die Kommunalwahl am 13. September 2026 laden wir Euch hiermit herzlich
zu einer Mitgliederversammlung zur Aufstellung unserer Bewerberinnen und Bewerber am
Dienstag 21. April 2026 um 19.00 Uhr
im Mitgestaltungspunkt der
Freiwilligenagentur, Großer Zimmerhof 17-19, 38300 Wolfenbüttel
ein.
Auf der Versammlung sollen die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber und ihre
Reihenfolge für die Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2026 bestimmt werden.
Wir bitten um eine kurze Bestätigung eurer Teilnahme bis zum 17.04.2026, gerne per E-
Mail an info@waehlergemeinschaft-wf.de (! cc an buw@tomerius.de) und / oder per
WhatsApp an 0163 3918813 (Alexandra) oder über unsere Gruppe BUW Kurzer Weg.
Bitte beachtet auch die WICHTIGEN HINWEISE auf Seite 2!!
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Regularien
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
- Wahl eines Versammlungsleiters
- Genehmigung der Tagesordnung
- Wahl einer Wahlkommission (2-3 TN zur Prüfung der Stimmberechtigung und Feststellung der Wahlergebnisse)
- Wahl eines Schriftführers für die nach dem Muster der Kommunalwahlordnung anzufertigenden Niederschriften
- Wahl von zwei Versammlungsteilnehmern, die neben dem Versammlungsleiter an Eides statt versichern, dass die Wahlen der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist
- Beschlussfassung über das Wahlverfahren
- Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Vorstellung der Bewerber
- Wahl der Bewerber
- Verlesen und Genehmigung der Niederschriften
- Verschiedenes
- Schlusswort und Ende der Veranstaltung
Anmerkung: nach Wahl des Versammlungsleiters übernimmt dieser bis zum Ende
der Wahlen und ab Punkt 8 übernimmt wieder die Vorsitzende des BUW
Bitte beachtet die nachfolgenden wichtigen Hinweise:
- Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
- Stimmberechtigt ist jedes BUW-Mitglied,
- das die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung im Wahlgebiet wohnt und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
- Zur Feststellung der Stimmberechtigung ist die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses unbedingt erforderlich.
- Als Kandidat (Bewerberin / Bewerber) kann sich jede Person bewerben, die am Tag der Kommunalwahl wählbar ist. Um ein kommunales Mandat können sich also
- Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union bewerben,
- die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit sechs Monaten im Wahlgebiet wohnen
- und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
- Kandidaten, welche nicht zur Versammlung erscheinen, müssen vor Versammlungsbeginn
- eine unterschriebene Zustimmungserklärung
- sowie die Wählbarkeitsbescheinigung
korrekt ausgefüllt und unterschrieben beim Vorstand einreichen.
Die Wählbarkeitsbescheinigung liegt dieser Einladung als pdf-Datei bei.
Die Zustimmungserklärung ist formlos möglich und kann zum Beispiel wie folgt formuliert werden:
„Ich, (Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift) kann an der Aufstellungsversammlung vom BUW Wolfenbüttel am 21.04.2026 nicht teilnehmen.
Hiermit erkläre ich schriftlich meine Zustimmung zur Kandidatur zur Kommunalwahl am 13.09.2026.“
Sie muss unterschrieben sein, kann aber z.B. in Form einer pdf eingereicht werden.
Wir freuen uns auf Euch!
Mit besten Grüßen, Euer BUW-Vorstand
Alexandra Tomerius
(Vorsitzende)
Franz Hörst
(Schriftführer)
Ulrich Heida
(Kassenwart)
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