Die Coronapandemie führte und führt zur Einstellung von vielen öffentlichen Diensten. Auch allgemeine nicht-pandemische Dienste des Gesundheitsamtes sind hiervon betroffen.
Zum Beispiel sind die Erstbelehrungen nach Paragraph 43 Infektionsschutzgesetz für das Personal in Lebensmittelunternehmen und der Gastronomie ausgesetzt. Sowohl Arbeitnehmenden als auch Unternehmen stehen somit vor einem riesigen Problem.
„Hier ist eine Belehrung unabkömmlich, da sie über besondere Hygienemaßnahmen beim Kontakt mit Lebensmitteln und über die Verarbeitung von Lebensmitteln schult. Zudem soll durch die Belehrung sensibilisiert werden, Symptome für Infektionskrankheiten an sich selbst oder an Mitarbeitenden zu erkennen.“ so Canan Icin vom Bündnis unabhängiger Wähler.
Rainer Müller, ebenfalls vom Bündnis, ergänzt: „Was früher das Gesundheitszeugnis war, ist heute im Infektionsschutzgesetz geregelt. Jede Person, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.“
Da gerade die Gastronomie jetzt die Möglichkeit hat sich aus eigener Kraft von den Folgen der Pandemie zu erholen, ist die Personalakquise von besonderer Bedeutung. Auch für viele Menschen ist eine Beschäftigung in der Gastronomie existentiell. Die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz ist jedoch die Voraussetzung dafür.
Trotz allen Verständnisses und besonderer Dankbarkeit gegenüber den Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes, fordert das Bündnis dazu auf, die Belehrungen wieder aufzunehmen. Es gibt in den genannten Branchen einen Arbeitskräftemangel und Beschäftigte brauchen wieder eine Perspektive!
Canan Icin, Themenbotschafterin Gesundheit und Soziales, Wahlbereich IV & Rainer Müller, Themenbotschafter Kultur und Tourismus, Wahlbereich III