Hier die wichtigsten Fakten

Ab Montag dürfen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesförderstätten wieder bis zur Hälfte der Plätze öffnen.

Einrichtungen der Tagespflege für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen können mit einem Hygienekonzept ab Montag wieder bis zur die Hälfte der Plätze belegen.

So dürfen ab Montag Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesförderstätten wieder bis zur Hälfte der Plätze öffnen. 

Einrichtungen der Tagespflege für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen können mit einem entsprechenden Hygienekonzept ab Montag wieder maximal die Hälfte der vereinbarten Plätze belegen.

Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugendbildungsstätten und vergleichbare Einrichtungen können wieder Einzelpersonen und Familien beherbergen und bis zu 60 Prozent ihrer Betten gleichzeitig vermieten.

Gruppenveranstaltungen und -angebote sowie die Aufnahme von Gruppen sind weiterhin untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Heimvolkshochschulen.

Soziale Dienste, Beratungsangebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe dürfen wieder öffnen.

Einzelne Personen oder Personen eines Hausstandes dürfen wieder soziale, pädagogische und psychologische Beratungsstellen aufsuchen. Das sind u.a. Beratungsstellen für Senioren, Pflege, Familien, Wohnungs- und Obdachlose. U.a. auch Erziehungsberatungsstellen, Angebote der Migrationsberatung, Gewaltberatung, Lebensberatung, Drogenberatung, Suchtberatung und Anerkennungsberatung.

Zum 25. Mai können offene, gruppenbezogene und gemeinwesenorientierte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bis zu 10 Personen, einschließlich der Aufsichtspersonen, öffnen.

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