BEITRAGSORDNUNG

§1 Grundsatz

(1) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden

§2 Beiträgshöhe

(1) Der monatliche Beitragssatz ist der Höhe nach dem Ermessen der einzelnen Mitglieder überlassen.

(2) Die Festlegung der Höhe des Beitrages erfolgt individuell in der Beitrittserklärung.

(3) Als Mindestbetrag wird ein Betrag von fünf (5,-) Euro pro Monat, zahlbar ab Monat des Beitritts, festgesetzt. Dieser Mindestbeitrag kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.

(4) Die Mitgliedsbeiträge werden im Januar und im Juli als Halbjahresbeitrag im Voraus mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Für das Jahr des Beitritts werden die Beiträge bei jährlicher Zahlweise anteilig auf Grundlage der Monatsbeiträge erhoben.

§3 Sonderbeitrag

(1) Mitglieder der Wählergemeinschaft, die in Wahrnehmung von Funktionen für die Wählergemeinschaft oder in Wahrnehmung öffentlicher Ämter und Mandate als Mitglieder von Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder vergleichbaren Gremien Aufwandsentschädigungen, Tantiemen oder ähnliche Bezüge erhalten, haben von ihren Bezügen 10 Prozent abzuführen.

§4 Säumnis

(1) Im Säumnisfall wird das Mitglied nach dreimonatigem Ausbleiben des Beitrags gemahnt. Zahlt ein Mitglied trotz zweifacher Mahnung (in Textform) oder länger als drei Monate den Beitrag nicht, so gilt nach Ablauf eines Monates nach der zweiten Mahnung die Nichtzahlung als Austritt. In der zweiten Mahnung ist auf die Folgen der Nichtzahlung hinzuweisen.

§5 Stundung

(1) Auf Antrag kann der Vorstand die Stundung – im Falle sozialer Härten auch den Erlass der Beiträge für höchstens ein Jahr beschließen.

§6 Beitragsbescheinigung

(1) Nach Ablauf des Geschäftsjahres erhält das Mitglied eine Bescheinigung über gezahlte Mitgliedsbeiträge.

§7 Zuwendungsbescheinigung

(1) Nach Ablauf eines Geschäftsjahres erhalten Nichtmitglieder und Mitglieder eine Bescheinigung über entrichtete Spenden.

Machen Sie mit | Jetzt Mitglied werden

Das Antragformular öffnet im Browser. Sollte Ihr Browser das ausfüllen von PDF-Formularen nicht unterstützen, speichern Sie das Formuar auf Ihrem Rechner. Sie können das Formular anschließend mit dem Adobe Acrobat Reader öffnen, ausfüllen und an uns weiterleiten. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.